Häufige Fragen (FAQ)

Wenn bei nahen Angehörigen oder Freunden plötzlich eine Pflege- oder Betreuungssituation eintritt, tauchen viele Fragen rund um die Pflege im Allgemeinen, Pflegeplätze, häusliche Pflege, die Vermittlung ausländischer Pflegehilfen, Kosten, Zuschüsse und vieles mehr auf. Es ist wichtig, schnell Antworten auf diese Fragen zu erhalten.

Wir haben die häufigsten Fragen, die aufgrund unserer Erfahrung zuerst auftreten, für Sie zusammengestellt. Unsere Antworten sollen Ihnen eine erste Hilfestellung bieten.

DIE 9 HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUM

Die wichtigsten Fragen zur Pflegehilfe im Überblick

Ausländische Pflegehilfe – Welche Auswirkungen hat das für den Pflegebedürftigen, die Pflegekraft und die Angehörigen? Welche Aspekte sind zu beachten und welche Verträge müssen abgeschlossen werden? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

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WIE KANN ICH DIE BETREUUNGSPERSON VORAB KENNENLERNEN?

Ein persönliches Kennenlernen gestaltet sich oft schwierig, da die Pflegehilfen in der Regel im Ausland bei ihren Familien leben. Eine direkte Begegnung ist logistisch und finanziell kaum umsetzbar. Nachdem Sie uns als Partner ausgewählt haben, suchen wir umgehend nach der am besten geeigneten Pflegehilfe für Sie. Sie erhalten zeitnah schriftliche Profile, in denen Sie alles Wichtige über die vorgeschlagene Pflegekraft erfahren. Dazu gehören ihre Pflegeerfahrung, betreute Krankheitsbilder und Deutschkenntnisse. Auch persönliche Informationen wie Alter, Größe und Gewicht sowie ein Bild der Person sind enthalten. Bei positiver Einschätzung können Sie im nächsten Schritt ein Telefonat mit der Pflegehilfe arrangieren, um einen besseren Eindruck zu gewinnen.

WELCHE VERTRÄGE SIND ABZUSCHLIESSEN UND WELCHE FORMALITÄTEN SIND ZU BEACHTEN?

  • Als primärer Ansprechpartner steht Ihnen Liebevollbetreut24 während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang und übernehmen alle notwendigen Formalitäten. Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Verträge:
  • Betreuungsbogen inklusive Vermittlungsvertrag: Dieser wird zwischen Ihnen (dem Kunden) und Liebevollbetreut24 abgeschlossen. Er erfasst detailliert die Pflegesituation vor Ort, um die bestmögliche Pflegehilfe zu finden. Zusätzlich beauftragen Sie Liebevollbetreut24 mit der Vermittlung und regeln den Umfang der Tätigkeit.
  • Dienstleistungsvertrag (DLV): Der DLV wird zwischen der ausländischen Agentur und Ihnen (dem Kunden) abgeschlossen. Er regelt im Detail das Verhältnis zwischen beiden Parteien, den Leistungsumfang, die Kosten und die Vertragsdauer. Auch Unterkunft, Verpflegung und Haftungsfragen werden hier festgelegt.

WAS TUN, WENN DIE CHEMIE MIT DER AUSGEWÄHLTEN PFLEGEHILFE NICHT PASST?

Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass die Chemie zwischen Ihnen und der Pflegehilfe nicht stimmt. Da es wichtig ist, dass sich beide Seiten in der Betreuungssituation wohlfühlen, organisieren wir in solchen Fällen einen raschen Wechsel der Pflegekraft und unterbreiten Ihnen neue Vorschläge. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich manchmal lohnt, nicht überstürzt zu handeln. Es kann eine gewisse Zeit dauern, bis sich beide Seiten aneinander gewöhnt haben und sich an die individuellen Eigenschaften der anderen Person angepasst haben.

WIE VIELE STUNDEN ARBEITET DIE PFLEGEHILFE BEI DER HÄUSLICHEN GEMEINSCHAFT (SOG. 24-STUNDEN-PFLEGE)?

Die Bezeichnungen „sogenannte 24-Stunden-Betreuung“ oder „sogenannte 24-Stunden-Pflege“ sind für die von uns angebotene häusliche Betreuung gängig geworden. Sie beziehen sich darauf, dass die Pflegekraft aufgrund der räumlichen Nähe (sie lebt beim Pflegebedürftigen) jederzeit unmittelbar erreichbar ist, um im Notfall sofort eingreifen zu können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Pflegekraft rund um die Uhr arbeitet. Die Arbeitszeiten sind in der Regel im Dienstleistungsvertrag auf 40 Stunden pro Woche festgelegt.

WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG DER ARBEITSLEISTUNG?

Wenn Sie sich für eine von uns vorgeschlagene Pflegehilfe entscheiden, kommt es zu einem Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der ausländischen Agentur, die die Pflegekraft beschäftigt. In diesem Dienstleistungsvertrag wird die Bezahlung der Pflegehilfe geregelt. Die Rechnung erhalten Sie direkt von der osteuropäischen Agentur. Normalerweise erfolgt die Rechnungsstellung bis zum 15. eines Monats, kann aber bei einigen Anbietern auch später im Monat erfolgen. Wir unterstützen den Abrechnungsprozess, indem wir die monatlichen Abrechnungen prüfen und bei Fragen zur Verfügung stehen. Unklarheiten in der Abrechnung können direkt über uns geklärt werden.

IST EINE KÜNDIGUNG DER BETREUUNGSLEISTUNG MIT KURZER FRIST MÖGLICH?

In der häuslichen Pflege ist Flexibilität und die Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten von großer Bedeutung. Daher sind unsere Dienstleistungsverträge in der Regel mit einer Kündigungsfrist von höchstens 14 Tagen kündbar.

MIT WELCHER UNTERSTÜTZUNG UND WELCHEN MONETÄREN LEISTUNGEN SEITENS DER PFLEGEKASSE KANN ICH RECHNEN?

Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, ist ein Pflegegrad erforderlich. Das sogenannte „Pflegegeld“ wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und beträgt mindestens 332 EUR pro Monat. Mit höherem Pflegegrad steigt auch die Höhe des Pflegegeldes. Zusätzlich können Sie einmal im Jahr Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Umständen können dies bis zu 2.418 EUR pro Jahr sein. Weitere detaillierte Informationen zu Leistungen der Pflegekassen wie Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmitteln finden Sie hier. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung.

UNTERKUNFT DER PFLEGEHILFE, "FREIE KOST UND LOGIS" - WAS IST ZU BEACHTEN?

Bei unserem Konzept der häuslichen Betreuung und Pflege wohnt die Pflegehilfe in den Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen. Es muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden, das Bad wird gemeinsam genutzt. Unterkunft und Verpflegung müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wobei normale, handelsübliche Mahlzeiten und Getränke kostenlos sind. Alkoholische Getränke sind jedoch für die Pflegekraft nicht gestattet. Die Pflegehilfe wird alles tun, um Ihre Lebensqualität in den eigenen vier Wänden so weit wie möglich zu erhalten. Sie können dazu beitragen, dass der Aufenthalt der Betreuungskraft angenehm gestaltet wird. Wertschätzung und Respekt sind wichtige Grundlagen für eine langfristig funktionierende Pflegevereinbarung und tragen dazu bei, dass die Betreuungskraft ihre Aufgabe gerne erfüllt. Ein Internetzugang, vorzugsweise über WLAN, ermöglicht es den Pflegekräften, in Kontakt mit ihrer eigenen Familie zu bleiben und persönliche Angelegenheiten zu erledigen. Obwohl dies vertraglich nicht vorgeschrieben ist, ist ein WLAN-Zugang ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Pflegehilfen und daher sehr empfehlenswert.

WAS PASSIERT, WENN DIE PFLEGEHILFE KRANK WIRD?

Natürlich kann auch eine Pflegehilfe selbst einmal so schwer erkranken, dass sie ihre Tätigkeit nicht ausüben kann. In einem solchen Fall sorgen wir umgehend dafür, dass eine neue Pflegehilfe entsandt wird. Wir stellen sicher, dass die pflegebedürftige Person während der Vertragslaufzeit jederzeit professionell betreut wird und niemals allein gelassen wird. Dank unseres umfangreichen Netzwerks an erfahrenen Partnern in Osteuropa können wir jederzeit kurzfristig reagieren.

Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ralf Michenfelder und mein Team Ihnen als Liebevollbetreut24 Ansprechpartner gerne zur Verfügung

Sie haben Fragen zu den Vorteilen der häuslichen Gemeinschaft und möchten wissen, worauf Sie bei der Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers achten sollten? Wir sind telefonisch oder online für Sie da und freuen uns, Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich zu sein. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren.

Ralf Michenfelder
Ralf Michenfelder
Ihr Ansprechpartner für individuelle Betreuungsangebote für ein selbstbestimmtes Leben zuhause