Zuschüsse

Den Kosten der häuslichen Betreuung liegen die unterschiedlichsten Leistungen zugrunde. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über Pflegegrad, Standardleistungen und Ergänzungen zu unseren Pflegeangeboten.

Die Beispiele dienen der Orientierung und sind auf die individuellen Wünschen und Bedürfnisse auszurichten.

HÄUSLICHE PFLEGE

Neuerungen in der Pflege

Häusliche Pflege ist möglich! Und finanzierbar.

Mit dem zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen „Zweiten Pflegestärkungsgesetzes“ wurde nicht nur das 3-Pflegestufen-Modell durch das genauere 5-Pflegestufen-Modell ersetzt, sondern werden nun körperlich, geistig und psychisch bedingte Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt.

Hinzu kommen eine höhere finanzielle Unterstützung in Bezug auf Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen, sowie gestiegene Ansprüche auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege.

Für weitere Fragen, wollen Sie eines unserer Angebote zur Betreuung von Ihnen oder Ihres Angehörigen wahrnehmen oder in Erwägung ziehen, stehen wir Ihnen bei Liebevollbetreut24 gerne zur Verfügung.

Finanzielle Unterstützung für Sie

PFLEGEGRADE

Der Pflegegrad wird basierend auf dem Ausmaß der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person festgelegt.

Geringfügige Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten entsprechen Pflegegrad 1, während schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, verbunden mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, Pflegegrad 5 entsprechen.

Unser Pflegepersonal achtet jederzeit aufmerksam auf die zu betreuende Person. Pflegegrade können jederzeit neu beantragt werden, und wir werden Sie darauf hinweisen.

PFLEGEGELD

Wenn die häusliche Pflege selbstständig sichergestellt ist, beispielsweise durch Angehörige oder eine Pflegehilfe wie Liebevollbetreut24, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie Pflegegeld erhalten.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE

Pflegebedürftigkeit in Graden Leistungen seit 2017 pro Monat
Pflegegrad 2 332 €
Pflegegrad 3 573 €
Pflegegrad 4 765 €
Pflegegrad 5 947 €

VERHINDERUNGSPFLEGE

Falls unsere Pflegehilfe, Sie oder eine andere Unterstützung vorübergehend durch Urlaub oder Krankheit an der Pflege Ihres Angehörigen gehindert sein sollte, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für bis zu maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr:

  • bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Ersatzpflege.
  • bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr bei Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Selbstverständlich werden wir, falls im Rahmen der häuslichen Gemeinschaftsbetreuung (sogenannte 24-Stunden-Pflege) die Pflegehilfe Urlaub macht oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, so schnell wie möglich eine Ersatzpflege organisieren.

KURZZEITPFLEGE

Falls Ihr Angehöriger für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, beispielsweise aufgrund einer Operation oder anderer Umstände, stehen Leistungen in Höhe von bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen zur Verfügung. Dieser Betrag gilt für Pflegegrade 2 bis 5.

Bei Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege erhalten Sie bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr.

STEUERVERGÜNSTIGUNG

Falls Sie oder Ihr Angehöriger eine Pflegehilfe oder Haushaltshilfe benötigen, können Sie einen Teil der entstandenen Kosten von der Steuer absetzen.

Dies ist möglich, wenn gemäß §35a Absatz 2 EstG „haushaltsnahe“ Dienstleistungen erbracht werden.

Zu diesen „haushaltsnahen“ Dienstleistungen gehören unter anderem die Versorgung und Betreuung von Kranken und pflegebedürftigen Personen, Nahrungszubereitung, Einkäufe, Haushaltsreinigung, Wäschewaschen sowie Gartenpflege, sofern diese Tätigkeiten im Haushalt durchgeführt werden und begründet sind.

Sie können bis zu 20.000 Euro geltend machen, indem Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung Rechnungen und entsprechende Zahlungsbelege vorlegen (Barzahlungen sind ausgeschlossen). Dadurch können Sie einen Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro (Höchstbetrag) erhalten.

  • Pro Domo kann keine steuerliche Beratung anbieten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

WOHNUNGSANPASSUNG

Umbaumaßnahmen, die Ihrem Angehörigen ermöglichen, eine weitgehend selbstständige Lebensführung wiederherzustellen, werden von der Pflegekasse bei allen Pflegegraden mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst.

Bei Wohngemeinschaften beträgt der Zuschuss bis zu 16.000 Euro.

PFLEGEHILFSMITTEL

Pflegehilfsmittel können Ihnen dabei helfen, die Pflege Ihres Angehörigen zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Für technische Pflegehilfsmittel ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu zahlen, jedoch maximal 25 Euro.

Verbrauchsprodukte, deren Kosten monatlich 40 Euro nicht übersteigen, werden von der Krankenkasse erstattet.

PFLEGESACHLEISTUNGEN

Wenn Sie sich für eine ambulante Pflege entscheiden, übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 die Kosten bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.

PFLEGESACHLEISTUNGEN FÜR HÄUSLICHE PFLEGE

Pflegebedürftigkeitin Graden Leistungenpro Monat
Pflegegrad 1 *
Pflegegrad 2 761 €
Pflegegrad 3 1.432 €
Pflegegrad 4 1.778 €
Pflegegrad 5 2.200 €

* kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich

KOMBINATIONSLEISTUNGEN

Um eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. In diesem Fall verringert sich das Pflegegeld anteilig entsprechend dem Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung.

TAGESPFLEGE

Wenn Sie tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen müssen und sich nicht um die Pflege Ihres Angehörigen kümmern können, besteht die Möglichkeit der Tagespflege.

Ihr Angehöriger wird tagsüber in einer Einrichtung betreut, und der Transfer von und zur Wohnung ist bei der teilstationären Pflege enthalten.

Die Leistungen der teilstationären Pflege richten sich nach den Pflegegraden 2 bis 5 und ermöglichen Ihrem Angehörigen Leistungen in Höhe von bis zu 1.995 Euro pro Monat.
TEILSTATIONÄRE LEISTUNGEN DER TAGES-/NACHTPFLEGE

Pflegebedürftigkeitin Graden Leistungen seit 2017pro Monat
Pflegegrad 1 *
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

 

* kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich

NACHTPFLEGE

Wenn Ihr Angehöriger während der Nacht eine erhöhte Aufmerksamkeit benötigt, besteht die Möglichkeit der Nachtpflege. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, sich nachts ausreichend zu erholen, um tagsüber mit neuer Kraft für Ihren Angehörigen da zu sein. Die Inanspruchnahme der Nachtpflege wird bei den Pflegegraden 2 bis 5 mit bis zu 1.995 Euro pro Monat bezuschusst.

Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ralf Michenfelder und mein Team Ihnen als Liebevollbetreut24 Ansprechpartner gerne zur Verfügung

Sie haben Fragen zu den Vorteilen der häuslichen Gemeinschaft und möchten wissen, worauf Sie bei der Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers achten sollten? Wir sind telefonisch oder online für Sie da und freuen uns, Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich zu sein. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren.

Ralf Michenfelder
Ralf Michenfelder
Ihr Ansprechpartner für individuelle Betreuungsangebote für ein selbstbestimmtes Leben zuhause